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IMMOBILIEN EXPERTEN

Rente und Pflegegeld

Renten ab 2015 werden in Deutschland mit 5% besteuert.

Deutsche Rentner muessen auch in Deutschland eine Steuererklaerung abgeben, zusammen mit der spanischen Steuererklerung.

Der deutsche Fiskus verrechnet das mit der in Spanien bezahlten Steuer.

Rentner, die vor 2015 in Pension gegangen sind, muessen nur in Spanien versteuern.

Es entfaellt die deutsche Steuererklaerung.

 

Was das Pflegegeld angeht, erhalten Rentner, das Pflegegeld je nach Pfegestufe ungekuerzt, wenn sie in Deutschland pflegeversichert sind.

 

Pensionaere mit Residencia muessen in Spanien die gleiche Steuer entrichten wie die Spanier auch.

Eine Sonderregelung gibt es fuer Beamtenpensionen. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen werden diese in Deutschland besteuert.

Private Betriebsrenten und Renten werden nur in Spanien besteuert.

 

Seit 2013 wird zwischen Spanien und Deutschland das neue Doppelbesteuerungsabkommen angewandt. Dadurch erhaelt das deutsche Finanzamt ein Besteuerungsrecht auf die deutsche Rente.

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